Hundehaltegesetz ab 01.06.2025
Genauere Informationen: Ab 01.06.2025 gibt es für Hunde, die vor dem 01.06.2023 gehalten wurden, keine Pflicht zur Vorlage des Sachkundenachweises mehr. Die Haftpflichtversicherung muss aber weiterhin vorliegen. Für Hunde, die ab dem 01.06.2023 gehalten werden, gilt eine verpflichtende Sachkundenachweis-Pflicht. Sachkundenachweis: Für Hunde, die ab dem 01.06.2023 gehalten [...]


