Genauere Informationen: 

Ab 01.06.2025 gibt es für Hunde, die vor dem 01.06.2023 gehalten wurden, keine Pflicht zur Vorlage des Sachkundenachweises mehr. Die Haftpflichtversicherung muss aber weiterhin vorliegen. Für Hunde, die ab dem 01.06.2023 gehalten werden, gilt eine verpflichtende Sachkundenachweis-Pflicht.

Sachkundenachweis: Für Hunde, die ab dem 01.06.2023 gehalten werden, ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird nach der Teilnahme an einer dreistündigen Informationsveranstaltung ausgestellt und ersetzt den alten Hundeführerschein.

Haftpflichtversicherung: Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung gilt für alle Hunde, unabhängig davon, wann sie gehalten wurden. Die Versicherungssumme muss mindestens EUR 725.000,00 für Personen- und  Sachschäden betragen. Die Übergangsfrist für die Vorlage des Nachweises für Hunde, die vor dem 01.06.2023 gehalten wurden, endet am 01.06.2025

Anzahl der Hunde: Die Haltung von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist grundsätzlich verboten. Dies gilt nicht für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 gehalten wurden. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential darf man nicht mehr als zwei Hunde im Haushalt halten.

Meldepflicht: Das Halten von Hunden muss bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.

Aufsichtspflicht: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Besonderheiten: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential benötigen eine erweiterte Sachkunde und müssen bestimmte Nachweise erbringen.

Außerdem erinnern wir abermals auf die Beseitigung des Hundekots:  Laut § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Exkremente seines Hundes in öffentlichen Bereichen unverzüglich zu beseitigen.
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