Gemeindebürger können sich Zertifikate aus dem “Grünen Pass” abrufen und ausdrucken lassen. Dazu ist nur die Angabe der Sozialversicherungsnummer notwendig. Derzeit ist nur der Ausdruck von Genesungszertifikaten und Testzertifikaten möglich. Impfzertifikate können momentan noch nicht abgerufen werden.

Alle Bürger sollen ab sofort die Zertifikate des Grünen Passes auch über ihre Gemeinden erhalten und ausgedruckt werden. Das jeweilige Zertifikat kann über eine Portalverbundanwendung “EPI” abgerufen und ausgedruckt werden. Damit soll den Bürgern ein einfacher und überprüfbarer Nachweis einer Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat), einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (Genesungszertifikat) oder eines negativen Testergebnisses (Testzertifikat) ermöglicht werden.

In den vergangenen Wochen wurde die Thematik rund um den Grünen Pass in Österreich immer präsenter. Grundsätzlich werden die Zertifikate für alle Bürgern automatisch erstellt und über gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. Da jedoch vulnerable Personengruppen oftmals nicht über die technischen Grundvoraussetzungen verfügen, ist es von wesentlicher Bedeutung, einen niederschwelligen Zugang zu den Zertifikaten zu gewährleisten. Für diesen niederschwelligen Zugang wurden neben den ELGA-Ombudsstellen, Apotheken, niedergelassenen Ärzten, Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse auch die Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden gewählt. Für Bürger, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, kann eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt werden