Am 26. Jänner 2020 finden in Niederösterreich Gemeinderatswahlen statt. Hier finden Sie alle Informationen:

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Marktgemeinde am Stichtag (21.10.2019) einen ordentlichen Wohnsitz hatten.

Wahlinformation
Jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wähler erhält per Post rechtzeitig eine amtliche Wahlinformation mit alle wahlrelevanten Informationen samt Anforderungskarte für die Wahlkarte.

Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich.

Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten legt die jeweilige Gemeindewahlbehörde fest und werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.

Wahllokale: Ringelsdorf: Gemeindeamt

                     Niederabsdorf: Heimatmuseum

Wahlzeit: 7 bis 14 Uhr

Wählen mit Wahlkarte:

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen:

Die Wahlkarte kann schriftlich (Brief, Mail oder Fax) bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch) bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.

Beim schriftlichen Antrag ist die Identität (etwa durch Angabe der Reisepassnummer oder Anschluss einer Kopie des Reisepasses) glaubhaft zu machen.

Antrag auch per Internet möglich: https://www.wahlkartenantrag.at/

Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.

Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme abgeben:

persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde (unbenützte Wahlkarte!)

oder

persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde (insbesondere für bettlägerige Personen) der ausstellenden Gemeinde

oder

– im Wege der Briefwahl, wenn Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.

Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.

Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen!